§ 208.3
Gesetz gegen die Veröffentlichung von „Falschnachrichten“/„Fakes“ über die russischen Streitkräfte / gegen die angebliche Diskreditierung der russischen Streitkämpfe in der sogenannten militärischen Sonderoperation.
Alle, die gegen dieses Gesetz verstoßen, also alle, die den Krieg beim Namen nennen, alle, die über die wahren Ziele des Krieges sprechen oder über die wahre Situation an der Front berichten, verstoßen gegen dieses Gesetz und werden entweder mit Geldstrafen bestraft oder mit einer Haftstrafe bis zu 15 Jahren. Das betrifft auch all diejenigen, die Aufrufe zu Sanktionen gegen Russland tätigen.
Haftstrafe bis zu 15 Jahren.