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	<title>Kriegsverweigerer Archive - Allianz für ein freiheitlich-demokratisches Russland e.V.</title>
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		<title>Fall Schkolny: Verhinderte Abschiebung legt strukturelle Defizite im deutschen Asylsystem offen</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Apr 2026 09:04:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sachverhalt: Der Fall des russischen Oppositionellen Ilja Schkolny zeigt exemplarisch die strukturellen Probleme im deutschen Asylsystem. Trotz dokumentierter politischer Aktivitäten, drohender Verfolgung in Russland und fortgeschrittener Integration in Deutschland wurde&#8230;&#160;<a href="https://adr-n.de/fall-schkolny-verhinderte-abschiebung-legt-strukturelle-defizite-im-deutschen-asylsystem-offen/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Fall Schkolny: Verhinderte Abschiebung legt strukturelle Defizite im deutschen Asylsystem offen</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://adr-n.de/fall-schkolny-verhinderte-abschiebung-legt-strukturelle-defizite-im-deutschen-asylsystem-offen/">Fall Schkolny: Verhinderte Abschiebung legt strukturelle Defizite im deutschen Asylsystem offen</a> erschien zuerst auf <a href="https://adr-n.de">Allianz für ein freiheitlich-demokratisches Russland e.V.</a>.</p>
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<h5 class="wp-block-heading is-style-info has-custom-2-color has-nv-text-dark-bg-background-color has-text-color has-background has-link-color wp-elements-7edc87b0c4f9e2ddd9d7e93bb3aaa64f" style="font-size:16px"><strong>Sachverhalt:</strong><br><br>Der Fall des russischen Oppositionellen Ilja Schkolny zeigt exemplarisch die strukturellen Probleme im deutschen Asylsystem. Trotz dokumentierter politischer Aktivitäten, drohender Verfolgung in Russland und fortgeschrittener Integration in Deutschland wurde sein Asylantrag mehrfach abgelehnt, zuletzt noch im März 2026.<br><br>Erst weniger als 24 Stunden vor der geplanten Abschiebung konnte diese durch kurzfristig eingereichte neue Beweise und rechtliche Schritte gestoppt werden. Dass es letztlich zu keiner Abschiebung kam, ist das Ergebnis intensiver juristischer Arbeit – insbesondere durch die Anwält*innen von InTransit – sowie des öffentlichen Drucks <a href="https://www.openpetition.de/petition/online/ilia-schkolnyi-stoppt-die-abschiebung-eines-politischen-fluechtlings#">(Petition)</a>, den zahlreiche Unterstützer:innen aufgebaut haben.<br><br>Entscheidend war dabei nicht eine Neubewertung seiner politischen Tätigkeit, sondern der Zugang zu außergewöhnlich detaillierten Belegen, die in der Regel weder Asylsuchenden noch ihren Rechtsvertretungen zur Verfügung stehen.<br>Der Fall wirft grundlegende Fragen auf: nach den Anforderungen an Beweise, der Bewertung politischer Verfolgungsrisiken und dem tatsächlichen Zugang zu Schutz für gefährdete Personen.<br><br><strong>Einordnung zur Berichterstattung:</strong><br>Die Darstellung des Falls in den Medien – insbesondere i<a href="https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ilia-shkolnyi-russischer-dissident-in-abschiebehaft-in-hof-kommt-ueberraschend-frei-a-b5603977-f25d-404d-a277-cc45096dab2a?giftToken=ab0dd651-7ad0-495e-bf7c-669e40313e95">m Bericht des Der Spiegel </a>– zeichnet teilweise ein abweichendes Bild. Dort wird unter anderem der Eindruck vermittelt, wesentliche Aspekte der politischen Tätigkeit des Betroffenen seien nicht ausreichend vorgetragen worden.<br><br><strong>Die unten vorliegende Pressemitteilung von InTransit widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Demnach wurden die politischen Aktivitäten sowie die individuelle Gefährdungslage von Ilja Schkolny bereits im Verfahren dargelegt, jedoch von den zuständigen Behörden als „unzureichend“ oder „bereits bekannt“ bewertet.</strong> </h5>



<h5 class="wp-block-heading is-style-info has-custom-2-color has-nv-text-dark-bg-background-color has-text-color has-background has-link-color wp-elements-c19e776e825ab516d73edbf79bf3d652" style="font-size:16px"><strong>Pressemitteilung von InTransit</strong><br><br>Der Fall von Ilja Schkolny hat erneut systemische Probleme im deutschen Asylverfahren für russische Antikriegsaktivisten mit oppositioneller Tätigkeit und hohem Verfolgungsrisiko in Russland aufgezeigt.<br><br>Der Fall des russischen Staatsbürgers Ilja Schkolny, dessen Abschiebung nach Russland weniger als 24 Stunden vor ihrer Durchführung dank des Teams von InTransit und der Rechtsanwältin Magda Labun verhindert werden konnte, verdeutlicht erhebliche strukturelle Probleme im deutschen Asylsystem, bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln nach dem Aufenthaltsgesetz für Personen mit hohem politischem Risiko in Russland sowie in der Praxis direkter Abschiebungen in das Herkunftsland.<br><br>Nach der Ablehnung seines Asylantrags, der Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe sowie der Zurückweisung eines Folgeantrags am 11. März 2026 wurde Ilja festgenommen und in Abschiebungshaft in der Stadt Hof genommen. Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Abschiebung war das Verteidigungsteam von InTransit, das am 15. März von Iljas Ehefrau, der deutschen Staatsbürgerin Ansuela Baldemair, kontaktiert wurde, gezwungen, kurzfristig neue Umstände und Beweismittel zum Verfolgungsrisiko vorzulegen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Zugang zu Beweisen dieses Niveaus in der Regel weder den Asylsuchenden selbst noch deutschen Rechtsanwälten zur Verfügung steht.<br><br>Nach der Vorbereitung der Beweisgrundlage haben wir am Freitag, den 27. März, die Rechtsanwältin Magda Labun von der Kanzlei L &amp; M Rechtsanwälte PartG mbB in die Verteidigung eingebunden, da Iljas vorherige Anwältin nicht erreichbar war.<br><br>Gemeinsam mit Magda Labun haben wir am 31. März um 4 Uhr morgens drei parallele Anträge gestellt:<br><br>&#8211; einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Bayreuth gemäß § 123 VwGO,<br>&#8211; einen Folgeantrag beim BAMF aufgrund neuer Umstände (§ 51 VwVfG),<br>&#8211; einen erneuten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe (§ 28 AufenthG).<br><br>Infolge des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz in Kombination mit dem erneuten Antrag beim BAMF wurde Ilja Schkolny am Nachmittag des 31. März aus der Abschiebungshaft entlassen und die Abschiebung gestoppt. Wie sich später herausstellte, war die Abschiebung für den 1. April um 4 Uhr morgens angesetzt.<br><br><strong>Neue Beweise als entscheidender Faktor</strong><br><br>Der ausschlaggebende Faktor für die Entscheidung des Gerichts war nicht eine ergänzende oder detailliertere Darstellung der politischen Tätigkeit des Antragstellers, sondern die Vorlage neuer Beweise, die das Risiko seiner unmittelbaren Identifizierung und Verfolgung in Russland bestätigen.<br><br>Insbesondere wurden Daten vorgelegt, die belegen, dass der Antragsteller in der Datenbank „Chimera“ geführt wird, wo er als „FBK-Extremist“ und „Oppositioneller“ klassifiziert ist, sowie – was besonders wichtig ist – dokumentarische Nachweise darüber, dass diese Datenbank von den Strukturen des russischen Innenministeriums zur Identifizierung von Oppositionellen genutzt wird. Diese Nachweise basieren auf wissenschaftlichen Publikationen des Innenministeriums der Russischen Föderation, wonach 80 Prozent der operativen Abteilungen in Russland Datenbanken von Leak-Aggregatoren wie „Chimera“, „Glas Boga“ und ähnlichen Systemen in ihrer operativen Arbeit verwenden. Diese Dokumente wurden dem InTransit-Team vor einem Jahr von dem Investigativjournalisten Andrei Sacharow zur Verfügung gestellt, der sich auf die Erforschung solcher Leak-Aggregatoren spezialisiert hat.<br><br>Ein zusätzlicher Faktor waren zudem zuvor für den Antragsteller nicht zugängliche Nachweise seiner Zusammenarbeit mit in Russland als „unerwünscht“ eingestuften Organisationen. Über seine Kooperation und Beteiligung an der Tätigkeit einer als extremistisch eingestuften Organisation sowie einer als „ausländischer Agent“ eingestuften Organisation, über seine systematische oppositionelle und politische Tätigkeit seit 2017 sowie über seine Antikriegsveröffentlichungen, die unter den Straftatbestand der „Diskreditierung der Armee“ fallen, hatte der Antragsteller bereits zuvor berichtet.<br><br>Die Datenbank „Chimera“ wird laut journalistischen Recherchen, Materialien von Menschenrechtsorganisationen und wissenschaftlichen Publikationen des russischen Innenministeriums von den Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation genutzt, um Personen zu identifizieren, ihre Verbindungen zur oppositionellen Tätigkeit festzustellen und strafrechtliche Verfolgung vorzubereiten.<br><br>Im Fall von Ilja Schkolny begründete dies ein reales Risiko von Festnahme und Verhören mit dem Ziel, weitere Aspekte seiner oppositionellen und antikriegsbezogenen Tätigkeit aufzudecken, die eine Grundlage für Strafverfolgung nach mehreren politischen Straftatbeständen bilden könnten, darunter Beteiligung an einer extremistischen Organisation, Zusammenarbeit mit einer „unerwünschten Organisation“ sowie „Diskreditierung der Armee“.<br><br><strong>Widersprüche in den Positionen der Behörden</strong><br><br>Der Antragsteller hat von Anfang an konsequent auf seine politische Tätigkeit hingewiesen: politische Aktivität seit 2017, Teilnahme an der Protestbewegung und an den Stäben von Alexej Nawalny, Tätigkeit als Wahlbeobachter mit „Golos“, Engagement im leitenden Moskauer Komitee der Libertären Partei sowie öffentliche Antikriegserklärungen nach Beginn des Krieges.<br><br>Diese Umstände wurden vom BAMF sowohl im ursprünglichen Verfahren als auch beim Folgeantrag im Herbst 2025 geprüft. Beim ersten Mal wurden sie als „unzureichend“ bewertet, beim zweiten Mal – obwohl vom Antragsteller sehr detailliert dargestellt – als „bereits bekannt“ zurückgewiesen.<br><br>Vor diesem Hintergrund erscheint die in den Medien verbreitete Behauptung (insbesondere in einem Artikel des Spiegel), der Antragsteller habe seine politische Tätigkeit nicht angegeben und lediglich von der Zustellung von Einberufungsbescheiden berichtet, fragwürdig. Diese Darstellung widerspricht den Akteninhalten.<br><br><strong>Strukturelles Beweisproblem</strong><br><br>Der Fall von Ilja Schkolny zeigt ein strukturelles Problem: Asylsuchende und ihre Rechtsanwälte haben keinen Zugang zu den internen Funktionsweisen der Strafverfolgungsbehörden in den Herkunftsländern und sind daher nicht in der Lage, Beweise auf dem Niveau vorzulegen, das vom BAMF faktisch verlangt wird.<br><br>Solche Beweise erweisen sich als entscheidend für die Anerkennung eines Verfolgungsrisikos. In der Praxis wird von den Antragstellern somit verlangt, Umstände nachzuweisen, zu denen objektiv kein Zugang besteht, sofern keine spezialisierten Recherchen oder Insiderinformationen vorliegen.<br><br><strong>Systemische Defizite in der Praxis des BAMF bei der Bewertung politischer Verfolgungsrisiken:</strong><br><br>1. <strong>Retrospektiver Ansatz<br></strong>Das BAMF bewertet das Risiko häufig danach, ob der Antragsteller in der Vergangenheit bereits verfolgt wurde, anstatt eine vorausschauende Gefahrenprognose im Sinne der „beachtlichen Wahrscheinlichkeit“ vorzunehmen.<br><br>2. <strong>Unterschätzung politischer Aktivität<br></strong> In der russischen Praxis sind nicht nur öffentliche Persönlichkeiten von strafrechtlicher Verfolgung betroffen, sondern auch einfache Teilnehmende und Freiwillige. Das BAMF stuft solche Aktivitäten oft als „geringfügig“ ein, was nicht der tatsächlichen Repressionspraxis entspricht.<br><br>3. <strong>Ignorieren des Risikos bei Rückkehr<br></strong>Die Gefahr kann sich nicht vor der Ausreise, sondern erst bei der Rückkehr manifestieren – etwa bei der Grenzüberquerung oder im Kontakt mit staatlichen Behörden. Dieser Aspekt wird vom BAMF systematisch unzureichend berücksichtigt.<br><br>4. <strong>Fragmentarische Bewertung<br></strong>Die Behörde betrachtet einzelne Faktoren isoliert, ohne eine Gesamtschau aller Umstände vorzunehmen, was zu einer Unterschätzung des tatsächlichen Gefährdungsniveaus führt.<br><br>5. <strong>Verwendung veralteter Quellen<br></strong>Die Bewertung der Lage in den Herkunftsländern basiert häufig auf unvollständigen oder veralteten Informationen, was die Qualität der Entscheidungen beeinträchtigt.<br><br>6. <strong>Allgemeine Ablehnungstendenz</strong><br>Nach vorliegenden Daten wurden im Jahr 2025 lediglich etwa 7 % der Asylanträge von russischen Staatsangehörigen in Deutschland positiv entschieden.<br><br>Ablehnungen betreffen sowohl Fälle mit offensichtlich hohem politischen Risiko als auch Fälle, in denen bereits strafrechtliche Verfolgung in Russland besteht oder eine bestätigte Beteiligung an von den russischen Behörden verbotenen Aktivitäten vorliegt.<br><br>Dennoch werden Antragsteller per Transitflügen – häufig unter Begleitung – direkt nach Russland abgeschoben, wo sie unmittelbar identifiziert und strafrechtlich verfolgt werden können<br><br><strong>Probleme der Familienzusammenführung</strong><br><br>Auch die Praxis der Ausländerbehörden gibt Anlass zur Sorge. Selbst im Falle einer Ehe mit einem deutschen Staatsbürger und bestehender Risiken politischer Verfolgung wird von Antragstellern häufig verlangt, zur Visumsbeantragung in die Russische Föderation auszureisen und anschließend erneut nach Deutschland einzureisen.<br><br>Dabei werden die realen Risiken im Herkunftsland vollständig außer Acht gelassen. Eine solche Ausreise kann zur Festnahme und Inhaftierung führen oder eine Rückkehr nach Deutschland für einen längeren Zeitraum (bis zu 2,5 Jahre) unmöglich machen – insbesondere für Personen mit Ausreisepflicht oder drohender Abschiebung. In beiden Fällen stellt dies faktisch einen Eingriff in das Recht auf Familienleben dar.<br><br><strong>Fazit</strong><br><br>Der Fall von Ilja Schkolny zeigt, dass selbst bei konsistenter politischer Aktivität und realen Verfolgungsrisiken effektiver Schutz nur dann möglich ist, wenn eine außergewöhnliche Beweisgrundlage vorliegt, die dem Antragsteller und seinen Rechtsbeiständen ursprünglich nicht zugänglich ist.<br><br>Dies weist auf strukturelle Probleme im Asylverfahren hin, insbesondere auf einen übermäßig hohen Beweismaßstab sowie auf die unzureichende Berücksichtigung objektiver Risiken.<br><br>Wir halten es für notwendig, die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses Problem zu lenken. Angesichts der aktuellen Praxis von BAMF und Ausländerbehörden bleiben russische Antikriegsaktivisten mit Verfolgungs- und Inhaftierungsrisiken, deren Asyl- oder Aufenthaltsanträge in ähnlicher Weise abgelehnt wurden, weiterhin von Abschiebung nach Russland bedroht.<br><br>Wir möchten betonen, dass auch Staatsangehörige anderer Länder in Deutschland mit ähnlichen Risiken rechtswidriger Abschiebungen konfrontiert sind. Weitere Informationen zu diesem Problem stellen unsere Kolleginnen und Kollegen von Pro Asyl auf ihrer Website bereit:<a href="https://www.proasyl.de/news/abschiebungen2025/">https://www.proasyl.de/news/abschiebungen2025/</a></h5>



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<p class="has-custom-2-color has-text-color has-link-color wp-elements-3a4d810e108eb12e89584d6a535aa2bb">Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen vom Allianz für ein freiheitlich-demokratisches Russland e.V. für Sie aufbereitet und falls nötig übersetzt.</p>



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<p>Der Beitrag <a href="https://adr-n.de/fall-schkolny-verhinderte-abschiebung-legt-strukturelle-defizite-im-deutschen-asylsystem-offen/">Fall Schkolny: Verhinderte Abschiebung legt strukturelle Defizite im deutschen Asylsystem offen</a> erschien zuerst auf <a href="https://adr-n.de">Allianz für ein freiheitlich-demokratisches Russland e.V.</a>.</p>
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